Energienews


15.10.2015

Vergütungssätze für Photovoltaik bleiben im vierten Quartal gleich

Erstmals seit Einführung des EEG vor 15 Jahren erhalten neu errichtete Photovoltaikanlagen keine geringeren Vergütungssätze als Neuanlagen aus dem Vormonat.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2015 bleibt die Förderung für neue Hausdachanlagen bis 10 kW installierter Leistung mit 12,31 Cent pro kWh gleich hoch. In den Monaten davor sank der für 20 Jahre garantierte Satz monatlich um jeweils 0,03 Cent pro kWh. Die etwas geringeren Beträge für größere Neuanlagen ändern sich ebenfalls nicht.

Als Grund für den Kürzungsstopp nennt die Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg die drastisch sinkenden Zahlen bei den Neuinstallationen: In den 12 Monaten bis August 2015 wurden 1437 MW installiert. Damit unterschritt der Zubau das Ziel von 2400 bis 2600 MW erheblich. 2012 wurden noch 7600 MW installiert, 2013 kamen 3300 MW hinzu. 2014 waren es nur noch 1900 MW.

Für Hausbesitzer lohne sich Solarstrom vom eigenen Dach weiterhin. Für Anlagen mit einer Größe unter 10 kWp installierter Leistung muss keine Eigenverbrauchsabgabe bezahlt werden. Deshalb seien jährliche Renditen um die 5 % gut möglich. Im gewerblichen Bereich verhindere dagegen die Eigenverbrauchsbelastung von derzeit knapp 2 Cent pro kWh bei Anlagen über 10 kW installierter Leistung viele Investitionen. Der Planer müsse sehr genau planen und knapp kalkulieren, damit sich die Solaranlage lohnt.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater